Wir wollen mit dem Unterricht beginnen, sobald Ort und Musikpädagoge feststehen. Die Unterrichtsgebühr ist ab Beginn des Unterrichts zu bezahlen.
Gebührenordnung
Stand 1.April 2017, gilt bis auf weiteres
Das
Schuljahr besteht aus 2 Semestern, Sommersemester von April bis
September, Wintersemester von Oktober bis März.
Der
Eintritt in die Schule sollte zum Semesterbeginn erfolgen.
Eine
Kündigung ist zum Semesterende mit einer Frist von einem Monat
möglich.
Die
Unterrichtsgebühr ist für 11 Monate kalkuliert. Sie ist außer
August auch für die Ferien zu bezahlen.
In
den Schulferien findet kein Unterricht statt.
Der
Preis für 30 Minuten wöchentlichen Einzelunterricht beträgt
im
Monat 65 Euro.
Ab
dem zweiten Kind wird ein Familienrabatt von 5 Euro für jedes
weitere
Kind
gewährt. (2. Kind: 60 Euro pro Monat, 3. Kind: 55 Euro pro Monat,
…)
Die
Unterrichtsgebühr ist jeweils zum 15. eines jeden Monats zu
bezahlen.
Auch bei Unterrichtsversäumnis des Schülers/der Schülerin oder vorzeitigem Austritt muss die Unterrichtsgebühr bis zu Ende des Semesters weiterbezahlt werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wegzug oder längere Krankheit) sind Ausnahmen möglich.
Bei Verhinderung des Instrumentalpädagogen können bis zu 2 Unterrichtseinheiten pro Jahr ohne Anspruch auf Erstattung ausfallen. Fallen weitere Unterrichtseinheiten aus, wird die Unterrichtsgebühr für die ausgefallenen Unterrichtseinheiten erstattet. Es wird aber angestrebt, dass ausgefallener Unterricht nachgeholt wird.