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Bild der Blechbüchse

Wir wollen mit dem Unterricht beginnen, sobald Ort und Musikpädagoge feststehen. Die Unterrichtsgebühr ist ab Beginn des Unterrichts zu bezahlen.


Gebührenordnung

Stand 1.April 2017, gilt bis auf weiteres


Das Schuljahr besteht aus 2 Semestern, Sommersemester von April bis September, Wintersemester von Oktober bis März.
Der Eintritt in die Schule sollte zum Semesterbeginn erfolgen.
Eine Kündigung ist zum Semesterende mit einer Frist von einem Monat möglich.

Die Unterrichtsgebühr ist für 11 Monate kalkuliert. Sie ist außer August auch für die Ferien zu bezahlen.
In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

Der Preis für 30 Minuten wöchentlichen Einzelunterricht beträgt
im Monat 65 Euro.
Ab dem zweiten Kind wird ein Familienrabatt von 5 Euro für jedes weitere
Kind gewährt. (2. Kind: 60 Euro pro Monat, 3. Kind: 55 Euro pro Monat, …)
Die Unterrichtsgebühr ist jeweils zum 15. eines jeden Monats zu bezahlen.

Auch bei Unterrichtsversäumnis des Schülers/der Schülerin oder vorzeitigem Austritt muss die Unterrichtsgebühr bis zu Ende des Semesters weiterbezahlt werden. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Wegzug oder längere Krankheit) sind Ausnahmen möglich.

Bei Verhinderung des Instrumentalpädagogen können bis zu 2 Unterrichtseinheiten pro Jahr ohne Anspruch auf Erstattung ausfallen. Fallen weitere Unterrichtseinheiten aus, wird die Unterrichtsgebühr für die ausgefallenen Unterrichtseinheiten erstattet. Es wird aber angestrebt, dass ausgefallener Unterricht nachgeholt wird.

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